Arbeitsgericht Cham
Er fährt nicht, also fliegt er: Kraftfahrer verliert den Job
21. April 2024, 17:13 Uhr
Von
Jasmin Gassner
So richtig lange haben es diese zwei nicht miteinander ausgehalten. Anfang Januar hat der Kraftfahrer seinen Job angetreten. Und am 20. Februar schon die außerordentliche Kündigung erhalten. Da lagen die Unstimmigkeiten schon im Vertragsschluss. Gegen die Kündigung selbst wehrt sich der Kläger gar nicht. Die Stelle als Fahrer hatte er nur über den Winter annehmen wollen. "So nebenbei" was dazuverdienen. Aber sein Geld hätte er schon noch gern. 204 Euro für 17 Tage Lohn und Spesen.
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