Zu Geldstrafen verurteilt

Biber im Kreis Deggendorf eingefangen und ausgesetzt

Weil sie einen Biber eingefangen und bei Zenting ausgesetzt haben, hat das Amtsgericht Deggendorf einen Vater und seinen Sohn wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu Geldstrafen verurteilt.


Weil sie verbotenerweise einen Biber gefangen und wieder ausgesetzt haben, wurden zwei Männer aus Schöllnach vom Amtsgericht zu Geldstrafen verurteilt.

Weil sie verbotenerweise einen Biber gefangen und wieder ausgesetzt haben, wurden zwei Männer aus Schöllnach vom Amtsgericht zu Geldstrafen verurteilt.

Weil sie im April 2023 mit einer Lebendtierfalle einen Biber gefangen und diesen dann auf einer Wiese in der Nähe eines Baches bei Zenting wieder freigelassen haben sollen, mussten ein 62-jähriger Schöllnacher und sein 32-jähriger Sohn, von Beruf Bundespolizist und ebenfalls wohnhaft in Schöllnach, vor dem Deggendorfer Amtsgericht erscheinen. Die beiden Angeklagten hatten gegen den Vorwurf, ein wildlebendes Tier einer streng geschützten Art gefangen zu haben, Einspruch eingelegt. Die Verhandlung, die bereits im vergangenen Jahr angesetzt war, musste damals nach den Aussagen der beiden Beschuldigten abgebrochen werden, da der Hauptzeuge nicht erschienen war. Daher forderte Richterin Julia Schindler Vater und Sohn nun erneut auf, ihre Sicht der Dinge zu schildern. Als Vertreterin der Staatsanwaltschaft trat Nicole Dombrowski auf.

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