Vom No-Pants-Trend zum Rechtsstreit
Landgericht Deggendorf klärt Grenzen der Freizügigkeit
17. April 2024, 14:31 Uhr
Von
Nadine Bachmeier
Weil es sich um kein Verhalten handelt, das "dem gedeihlichen Zusammenleben dient", und sie die Allgemeinheit belästigt hat, indem die 50-jährige Angeklagte im Januar vergangenen Jahres nur in Strümpfen, Stiefeln, einem Oberteil, einer kurzen Jacke und einer außerordentlich durchsichtigen Strumpfhose bekleidet in zwei Läden einkaufen ging, endete am Montagmorgen vor dem Landgericht Deggendorf das Berufungsverfahren nicht mit dem von der Angeklagten gewünschten Freispruch.
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