Urteil

Messerstecherei in Regensburg: Freispruch wegen Mangel an Beweisen


Es konnte nicht bewiesen werden, wer zuerst zustach: Die jungen Syrer, die auf Notwehr plädiert hatten, sind wieder auf freiem Fuß.

Es konnte nicht bewiesen werden, wer zuerst zustach: Die jungen Syrer, die auf Notwehr plädiert hatten, sind wieder auf freiem Fuß.

Wie sich bereits im Verlauf des Prozesses gegen vier junge Syrer wegen versuchten Mordes in der Hornstraße abgezeichnet hatte, konnte nicht geklärt werden, wer bei dem missglückten Drogendeal in der Hornstraße im Juni 2023 zuerst das Messer zückte. Die zwei Hauptangeklagten, die auf Notwehr plädiert hatten, sind bereits auf freiem Fuß.

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