Energie

Habeck nennt Heizungspläne Meilenstein in der Klimapolitik


sized

Wirtschaftsminister Robert Habeck bezeichnet das umstrittene Gebäudeenergiegesetz als Meilenstein.

Von dpa

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die umstrittenen Gesetzespläne für klimagerechteres Heizen verteidigt. Im Deutschlandfunk sprach der Grünen-Politiker von einem großen Gesetz, das über Jahrzehnte Wirkung entfalten werde und ein Meilenstein in der deutschen Klimapolitik sei.

Es sei richtig, dieses schwierige Gebäudeenergiegesetz in diesem Frühjahr auf den Weg gebracht zu haben. Sinkende Umfragewerte ließen ihn natürlich nicht kalt, sagte Habeck. Aber wenn sich Politik nur nach Umfragen richten würde, dann würde nie eine schwierige Entscheidung getroffen. "Wir haben so viele Jahre verloren", sagte Habeck in dem am Samstag veröffentlichten Interview. "Sie wurden auch nicht angegangen die schwierigen Fragen, weil man Angst vor Umfragen hatte und vor Wahlniederlagen und vor persönlichen Verlusten."

Habeck räumte ein, dass es nicht gelungen sei, die Bedeutung des Gesetzes und auch die soziale Flankierung deutlich zu machen sowie falsche Unterstellungen hinreichend klar zurückzuweisen. "Also, es heißt ja noch immer Heizungsverbot. Was is'n das für'n Quatsch? Niemand will Heizen verbieten, im Gegenteil", sagte er. Aber die Schwierigkeit der Debatte sei auch in der Sache begründet. Es sei richtig, dass es berechtigte gesellschaftliche Nachfragen gebe. Alle Fragen müssten beantwortet werden.

Mit Blick auf die geplante Förderung der Heizungsumstellung sagte Habeck, "es ist viel Geld, das wir ausgeben". Aber es sei auch nur für eine begrenzte Zeit. Denn es werde in den nächsten Jahren einen deutlichen Preisrückgang bei Wärmepumpen geben. "Deswegen reden wir über einen begrenzten Zeitraum, wo ein bisschen mehr Geld ausgegeben wird, und das wird sich dann aber im Markt einpendeln."

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen. Heizkessel sollen nur noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können. Die parlamentarischen Beratungen stehen am Anfang. Die Gesetzesänderungen sollen vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Habeck räumte ein, dass es nicht gelungen sei, die Bedeutung des Gesetzes und auch die soziale Flankierung deutlich zu machen sowie falsche Unterstellungen hinreichend klar zurückzuweisen. "Also, es heißt ja noch immer Heizungsverbot. Was is'n das für'n Quatsch? Niemand will Heizen verbieten, im Gegenteil", sagte er. Aber die Schwierigkeit der Debatte sei auch in der Sache begründet. Es sei richtig, dass es berechtigte gesellschaftliche Nachfragen gebe. Alle Fragen müssten beantwortet werden.

Mit Blick auf die geplante Förderung der Heizungsumstellung sagte Habeck, "es ist viel Geld, das wir ausgeben". Aber es sei auch nur für eine begrenzte Zeit. Denn es werde in den nächsten Jahren einen deutlichen Preisrückgang bei Wärmepumpen geben. "Deswegen reden wir über einen begrenzten Zeitraum, wo ein bisschen mehr Geld ausgegeben wird, und das wird sich dann aber im Markt einpendeln."

Nach dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen. Heizkessel sollen nur noch bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können. Die parlamentarischen Beratungen stehen am Anfang. Die Gesetzesänderungen sollen vor der Sommerpause verabschiedet werden.


Dieser Artikel ist Teil eines automatisierten Angebots der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Er wird von der idowa-Redaktion nicht bearbeitet oder geprüft.