Justiz

Verhandlung zur Wahlrechtsreform in Karlsruhe geht weiter


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Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal.

Von dpa

Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht am Mittwoch (10.00 Uhr) die Verhandlung zu mehreren Klagen gegen die jüngste Wahlrechtsreform weiter. Die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung ist seit vergangenem Juni in Kraft und soll erstmals bei der nächsten Bundestagswahl angewendet werden. Ziel ist, die Größe des Bundestags stark zu reduzieren, indem etwa Überhang- und Ausgleichsmandate künftig wegfallen. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament ist dann nur ihr Zweitstimmenergebnis.

Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewonnen hat, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese Mandate durfte sie dann behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Dieses System führte zu einer Aufblähung des Bundestags.

Auch die Grundmandatsklausel fällt im neuen Gesetz weg. Nach ihr zogen Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Künftig muss jede Partei, die in den Bundestag will, bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen bekommen. Unter anderem CDU-Chef Friedrich Merz kritisierte am Dienstag, die Streichung der Klausel sei quasi auf den letzten Drücker passiert. Die Wahlen in den Wahlkreisen würden dadurch herabgestuft zu einer reinen Zählfunktion des Verhältniswahlrechts.

Gegen das Gesetz gehen 195 Mitglieder der Unionsfraktion im Bundestag, die bayerische Staatsregierung, die Linke-Bundestagsfraktion sowie die Parteien CSU und Linke vor. Eine Verfassungsbeschwerde haben auch mehr als 4000 Privatpersonen eingereicht. Das höchste deutsche Gericht hatte zwei Tage für die mündliche Verhandlung angesetzt. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.


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