Anklage kracht zusammen

Keine Beweise für Drogenhandel einer 23-Jährigen vor Chamer Amtsgericht


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700 Gramm Marihuana soll die Angeklagte Ende Dezember 2020 in ihrer Wohnung zum Weiterverkauf aufbewahrt haben. Vor dem Chamer Amtsgericht konnten dafür keine Beweise gefunden werden. (Symbolbild)

Von Redaktion Cham

Schweres Geschütz fuhr die Staatsanwaltschaft an diesem Vormittag gegen eine 23 Jahre alte Frau auf: Handel mit und Besitz von Betäubungsmitteln, dazu Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden der gelernten Fachangestellten angelastet. Am Ende blieb davon kaum etwas übrig. Für die Schwarzfahrt muss die Angeklagte 1.400 Euro zahlen, dazu kommt ein Fahrverbot von vier Wochen, weil sie unter Drogeneinfluss am Steuer saß. Die Frau auf der Anklagebank hat so gar nichts mit dem Bild von Süchtigen gemein, wie man es normalerweise kennt. Sie ist dezent gekleidet und geschminkt, könnte gut und gerne auch für ein Modemagazin posieren. Die Schwarzfahrt unter dem Einfluss von Cannabis an jenem Abend im November 2021 räumt sie ein. Ja, gibt sie zu, sie habe damals Drogen konsumiert. Aufgrund einer schwierigen persönlichen Situation, in der sie sich befand. Der plötzliche Tod ihres Vaters sei Hauptauslöser gewesen. Ansonsten schweigt sie zu den Drogenvorwürfen. Was ihr gutes Recht als Beschuldigte ist.

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