Vom No-Pants-Trend zum Rechtsstreit
Von
Nadine Bachmeier
Eine 50-Jährige aus Metten, die vergangenes Jahr vom Amtsgericht Deggendorf wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" verurteilt wurde, muss nun stattdessen eine Geldbuße wegen Belästigung der Allgemeinheit bezahlen.