Vom No-Pants-Trend zum Rechtsstreit

Landgericht Deggendorf klärt Grenzen der Freizügigkeit

Eine 50-Jährige aus Metten, die vergangenes Jahr vom Amtsgericht Deggendorf wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses" verurteilt wurde, muss nun stattdessen eine Geldbuße wegen Belästigung der Allgemeinheit bezahlen.


Das Berufungsverfahren fand vor dem Landgericht statt.

Das Berufungsverfahren fand vor dem Landgericht statt.

Weil es sich um kein Verhalten handelt, das "dem gedeihlichen Zusammenleben dient", und sie die Allgemeinheit belästigt hat, indem die 50-jährige Angeklagte im Januar vergangenen Jahres nur in Strümpfen, Stiefeln, einem Oberteil, einer kurzen Jacke und einer außerordentlich durchsichtigen Strumpfhose bekleidet in zwei Läden einkaufen ging, endete am Montagmorgen vor dem Landgericht Deggendorf das Berufungsverfahren nicht mit dem von der Angeklagten gewünschten Freispruch.

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