Politischer Aschermittwoch

Beleidigungs-Prozess gegen Bayerns AfD-Chef für Juni geplant

Nach einem Urteil gegen den österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz nach seiner Rede beim politischen Aschermittwoch der AfD muss sich bald Landeschef Stephan Protschka wegen Beleidigung vor Gericht verantworten.


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Stephan Protschka, Landesvorsitzender der AfD in Bayern, muss vor Gericht.

Von dpa und Redaktion idowa

Nach der Verurteilung des Ex-Politikers Gerald Grosz wegen Beleidigung von CSU-Chef Markus Söder beim politischen Aschermittwoch muss sich nun wohl auch Bayerns AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka vor Gericht verantworten. Der Prozess gegen den Bundestagsabgeordneten aus Dingolfing sei für den 25. Juni geplant, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Deggendorf am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München. Zuvor hatte Protschka gegen einen vom Gericht erlassenen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen Einspruch eingelegt. Sollte er diesen nicht noch zurückziehen, kommt es automatisch zum Prozess.

Grund für das Verfahren ist eine Anzeige des bayerischen Ministerpräsidenten. Protschka soll Söder beim politischen Aschermittwoch der AfD 2023 in Niederbayern unter anderem als "Södolf" und "Landesverräter" bezeichnet haben. Der Bundestag hatte in der Folge Protschkas Immunität aufgehoben, um ein Strafverfahren zu ermöglichen. Laut Generalstaatsanwaltschaft München liegt die im Strafbefehl beantragte Geldstrafe für Protschka "im unteren fünfstelligen Bereich".

Protschka sagte der Deutschen Presse-Agentur, er freue sich auf den Prozesstermin: "Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Es war eine politische Rede auf einer politischen Veranstaltung von einem Politiker." Der politische Aschermittwoch sei "bekannt für derbe Reden", Söder habe in diesem Rahmen in diesem Jahr auch die AfD-Fraktionschefin im Landtag, Katrin Ebner-Steiner, als "Leni Riefenstahl für Arme" bezeichnet. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Aussagen irgendwie rechtswidrig waren", sagte Protschka. "Ich erwarte einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens."

Erst Anfang April hatte das Gericht in Deggendorf mit dem österreichischen Ex-Politiker Gerald Grosz einen weiteren Redner bei der Veranstaltung wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von fast 15.000 Euro verurteilt. Der Österreicher hatte Söder dort teils mit denselben Bezeichnungen bedacht, die AfD-Landeschef Protschka nun angelastet werden. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nannte er zudem einen "Horrorclown" - auch in seinem Fall entschied das Gericht gegen Grosz.

Grosz hatte vor Gericht argumentiert, es handle sich bei seinen Aussagen um Satire. Er legte gegen das Urteil Berufung ein, es ist damit bislang nicht rechtskräftig.